Kauf­preis­schutz

    Bestens abge­si­chert bei Total­schaden und Dieb­stahl

    » Mit dem Kauf­preis­schutz pro­fi­tieren Sie von finan­zi­eller Sicherheit – bei Total­dieb­stahl oder einem Unfall mit Total­schaden, egal ob dieser selbst- oder fremd­ver­schuldet ist.

    Ihre Vor­teile:

    • Erstattung der Dif­ferenz zwi­schen ursprüng­lichem Kauf­preis und dem Wie­der­be­schaf­fungswert des Fahr­zeugs im Total­scha­denfall und bei Total­dieb­stahl (Höchst­leistung je Ver­si­che­rungsfall beträgt 50.000,- Euro); gilt bei Haftpflicht- oder Voll­kas­ko­schaden
    • Zusätz­licher Bonus von 1.000,- Euro bei Erwerb eines neuen Kon­zern­fahr­zeugs1
    • Für finan­zierte bzw. bar bezahlte Neu- und Gebraucht­wagen

    Bedin­gungen

    • Max. Fahr­zeug­alter bei Beginn: 5 Jahre
    • Max. Fahr­zeug­alter bei Ablauf: 9 Jahre
    • Max. Laufzeit: 5 Jahre
    • Gilt auch für Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamt­masse

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    » Gerne können Sie Ihren Wartungs- und Inspek­ti­ons­vertrag auch bei uns im Autohaus abschließen! Sprechen Sie einfach direkt einen unserer Mit­ar­beiter an. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Ver­fügung.

    *Ver­si­cherung ver­mittelt durch die Volks­wagen Ver­si­che­rungs­dienst GmbH, Gif­horner Str. 57, 38112 Braunschweig, garantie@vvd.de
    Ver­si­che­rungs­leis­tungen durch die Volks­wagen Ver­si­cherung AG, Gif­horner Str. 57, 38112 Braunschweig, vw_versicherung@vwfs.com

    Die Toch­ter­ge­sell­schaften der Volks­wagen Financial Ser­vices AG sowie deren Schwes­ter­ge­sell­schaft, die Volks­wagen Bank GmbH, erbringen unter dem gemein­samen Kenn­zeichen „Volks­wagen Financial Ser­vices“ ver­schiedene Leis­tungen. Es handelt sich hierbei um Bank­leis­tungen (durch Volks­wagen Bank GmbH), Lea­sing­leis­tungen (durch Volks­wagen Leasing GmbH), Ver­si­che­rungs­leis­tungen (durch Volks­wagen Ver­si­cherung AG, Volks­wagen Auto­ver­si­cherung AG) sowie Mobi­li­täts­leis­tungen (u. a. durch Volks­wagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden Ver­si­che­rungs­pro­dukte anderer Anbieter ver­mittelt.

     

    1Erwerb des Ersatz­fahr­zeugs aus dem Volks­wagen Konzern innerhalb von 6 Monaten nach einem Scha­denfall über einen ange­schlos­senen Kon­zern­händler und Ver­wendung der gesamten Ent­schä­di­gungs­leistung aus dem Kauf­preis­schutz in das Ersatz­fahrzeug. Erstattung durch Über­weisung bei Nachweis durch die Fahr­zeug­rechnung.

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