Elek­tri­fi­zierte Dienst­wagen

     

    Weniger Emis­sionen. Weniger Steuern.

    Ent­scheiden Sie sich jetzt für ein Hybrid- oder Elek­tro­fahrzeug als Dienst­wagen und pro­fi­tieren Sie von den aktu­ellen steu­er­lichen Vor­teilen.

    ID.4 GTX Elektrifizierte Dienstwagen

    Elek­tro­mo­bi­lität ist mehr als all­tags­tauglich

    Es gibt zahl­reiche Gründe, die für einen Übergang zur Elek­tro­mo­bi­lität sprechen, sei es durch ein gestei­gertes Umwelt­be­wusstsein oder den ver­bes­serten Fahr­komfort. Auch aus finan­zi­eller Sicht sind Elek­tro­fahr­zeuge oft attraktiv, was viele Men­schen nicht erwarten würden.

    Die All­tags­taug­lichkeit der Elek­tro­mo­bi­lität Mit einem Elek­troauto morgens ins Büro zu fahren, die Kinder zur Schule zu bringen und nach der Arbeit spontan zu einem Wochen­end­ausflug auf­zu­brechen – all das ist dank fort­schritt­licher Bat­te­rie­tech­no­logie und einem immer dichter wer­denden Ladenetz pro­blemlos möglich. Elek­tro­mo­bi­lität ist nicht nur inno­vativ und effi­zient, sondern bewältigt auch die meisten Her­aus­for­de­rungen des Alltags mühelos. Der richtige Zeit­punkt für den Wechsel zu einem E‑Fahrzeug ist jetzt – bei­spiels­weise zu einem ID. Modell von Volks­wagen.

    Ver­steuerung von
    Elek­tro­fahr­zeugen

    Fahrer von reinen Elek­tro­fahr­zeugen (BEV) als Fir­men­wagen müssen ihre pri­vaten Strecken wei­terhin pau­schal mit nur 0,25 Prozent des Brut­to­lis­ten­preises ver­steuern, sofern der Fahr­zeug­preis unter 60.000 Euro liegt. Über­steigt der Lis­ten­preis diese Grenze, erhöht sich der Steu­ersatz auf 0,5 Prozent. Die Grundlage dafür bildet § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Ein­kom­men­steu­er­gesetz (EStG). Diese Regelung redu­ziert den geld­werten Vorteil erheblich, was Elek­tro­fahr­zeuge besonders attraktiv macht.

    Volkswagen ID.3 Elektrifizierte Dienstwagen
    Audi A3 Hybrid Elektrifizierte Dienstwagen

    Ver­steuerung von
    Hybrid­fahr­zeugen

    Plug-in-Hybridfahrzeuge werden steu­erlich mit 0,5 Prozent des Brut­to­lis­ten­preises als geld­wertem Vorteil berück­sichtigt, sofern sie bestimmte Kri­terien erfüllen. Dazu zählen eine Min­destreich­weite von 80 Kilo­metern rein elek­trisch oder ein maxi­maler CO₂-Ausstoß von 50 g/km. Werden diese Bedin­gungen nicht erfüllt, greift wei­terhin der Stan­dardwert von 1 Prozent. Der redu­zierte Steu­ersatz gilt für Fahr­zeuge, die nach dem 1. Januar 2019 ange­schafft wurden.

    » Mit unserer digi­talen und kos­ten­losen Kauf­be­ratung können Sie sich in nur wenigen Minuten ganz einfach Ihre per­sön­liche Elek­tro­mo­bi­li­täts­lösung zusam­men­stellen. Geben Sie mit nur wenigen Klicks Ihre per­sön­lichen Bedürf­nisse und Anfor­de­rungen an. Der intel­li­gente Matching-Algorithmus findet so auf Basis des ermit­telten Bedarfs­profils die indi­vi­duell pas­senden Pro­dukte und Ser­vices.

    Wir erstellen Ihnen so ein kom­plettes E‑Mobilitäts-Paket ganz nach Ihren Bedürf­nissen. Vom E‑Auto, über die Lade­station bis hin zu einem kom­pe­tenten Instal­la­ti­ons­service durch erfahrene und qua­li­fi­zierte Elek­tro­firmen. In unserer Über­sicht können Sie alle vor­ge­schla­genen Pro­dukte schnell und einfach ver­gleichen.

    Terminbuchung AUTOHAUS HOLZBERG