COM­PLIANCE

    Es ist von höchstem Wert, die Repu­tation der VOETS-GRUPPE und deren Auto­häuser zu schützen und zu wahren. Die Ver­bindung von unter­neh­me­ri­schem Handeln nach ethi­schen Grund­sätzen hat eine lange Tra­dition im Unter­nehmen und ist eine tra­gende Säule unseres Erfolgs. Unser Ver­halten im Ein­klang mit diesen Grund­sätzen sorgt dafür, dass die VOETS-GRUPPE eine hohe qua­li­tativ und quan­ti­tative Repu­tation in den durch die Auto­häuser ver­tre­tenen Märkten genießt und deshalb erfolg­reich ist. Dabei sind die gesetz­lichen Rege­lungen und Abkommen zum Schutz von Men­schen­rechten, zur Kor­rup­ti­ons­be­kämpfung und zur Nach­hal­tigkeit ein­zu­halten. Daraus haben wir für uns Ver­hal­tens­regeln abge­leitet und im Code of Conduct VOETS-GRUPPE über­sichtlich zusam­men­ge­fasst.

    CODE OF CONDUCT

    1. GRUND­SÄTZE

    Unsere Unter­neh­mens­grund­sätze zeigen nach welchen Werten wir in der VOETS-GRUPPE handeln – in unserer täg­lichen Arbeit intern wie extern.

     

    Unser Denken und Handeln ist wer­te­ori­en­tiert: Wir stehen für Inte­grität, Ver­läss­lichkeit, Inno­vation, Ergeb­nis­ori­en­tierung und Nach­hal­tigkeit. Geschäfts­moral und Inte­grität sichern unsere Glaub­wür­digkeit. Es ist selbst­ver­ständlich, dass alle Mit­ar­beiter in den ver­schie­denen Gesell­schaften die Regeln des Code of Conduct, die Gesetze und Rege­lungen, sowie die internen VOETS-GRUPPE Vor­gaben befolgen. Sie müssen in allen Aspekten ihrer Geschäfts­tä­tigkeit Auf­rich­tigkeit und Fairness beweisen und ihre Ver­pflich­tungen in zuver­läs­siger Art und Weise erfüllen. Gleiches erwarten wir von unseren Partnern.

    Wir sind über­zeugt, dass ethische und öko­no­mische Werte von­ein­ander abhängig sind und dass die Geschäftswelt um einen fairen Umgang mit­ein­ander bemüht sein und im Rahmen der vor­ge­ge­benen Normen handeln muss.

    2. INTER­ES­SEN­KON­FLIKTE

    Die VOETS-GRUPPE erwartet von seinen Mit­ar­beitern Loya­lität gegenüber dem Unter­nehmen. Alle Mit­ar­beiter müssen Situa­tionen ver­meiden, in denen ihre per­sön­lichen oder finan­zi­ellen Inter­essen mit denen der VOETS-GRUPPE in Kon­flikt geraten. Ins­be­sondere ist es untersagt, sich an Unter­nehmen von Kon­kur­renten,
    Lie­fe­ranten oder Kunden zu betei­ligen oder Geschäfts­be­zie­hungen mit ihnen im pri­vaten Umfeld ein­zu­gehen, wenn dies zu einem Inter­es­sens­kon­flikt führen kann. Ein solcher Kon­flikt ist immer dann gegeben, wenn Art und Umfang einer Betei­ligung dazu geeignet sind, Hand­lungen in Aus­übung der Tätigkeit in einer Gesell­schaft der VOETS-GRUPPE in irgend­einer Form zu beein­flussen.

    3. BESTECHUNG UND KOR­RUPTION

    Im Zusam­menhang mit Geschäfts­tä­tig­keiten aller Art darf kein Mit­ar­beiter Geschäfts­partnern, deren Mit­ar­beitern oder sons­tigen Dritten unzu­lässige Vor­teile ver­schaffen oder den Versuch dazu unter­nehmen. Kein Mit­ar­beiter darf Vor­teile – in welcher Form auch immer, ins­be­sondere per­sön­liche Geschenke oder Vor­teile, die sich aus Geschäfts­be­zie­hungen von der VOETS-GRUPPE ergeben – annehmen, von denen bei ver­nünf­tiger Betrach­tungs­weise ange­nommen werden muss, dass sie geschäft­liche Ent­schei­dungen oder Trans­ak­tionen beein­flussen können. Der Umgang mit Amts­trägern und öffent­lichen Ange­stellten unter­liegt häufig stren­geren gesetz­lichen Rege­lungen. Daher untersagt die VOETS-GRUPPE seinen Mit­ar­beitern, irgend­etwas von Wert zuzu­wenden, es sei denn, dies ist aus­drücklich durch eine interne Richt­linie oder Anweisung erlaubt. Hier ist im Zweifel immer der Rat der Com­pliance Orga­ni­sation oder Geschäfts­führung ein­zu­holen. Dritte (zum Bei­spiel Berater, Inter­me­diäre, Spon­soren, Ver­treter oder andere Ver­mittler) dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung genutzt werden.

    4. SPENDEN UND SPON­SORING

    VOETS-GRUPPE-Organisationseinheiten und –Gesell­schaften leisten keine direkten oder indi­rekten Spenden an poli­tische Orga­ni­sa­tionen, Par­teien oder ein­zelne Poli­tiker. Spon­soring und Spenden zugunsten anderer, nicht poli­ti­scher Emp­fänger dürfen nicht zur Umgehung der Rege­lungen dieses VOETS-GRUPPE Code of Conduct genutzt werden.

    5. EIN­HALTUNG KAR­TELL­RECHT­LICHER REGELN

    Die VOETS-GRUPPE ist einem fairen und offenen Wett­bewerb in den ver­tre­tenen Regionen der ein­zelnen Gesell­schaften ver­pflichtet. Unsere Gesell­schaften und unsere Mit­ar­beiter dürfen sich nicht auf rechts­widrige und/oder straf­rechtlich rele­vante Prak­tiken ein­lassen, wie zum Bei­spiel geset­zes­widrige Ange­bots­ab­sprachen, die den Wett­bewerb aus­schließen, beschränken oder ver­zerren.

    6. UMGANG MIT INTERNEM WISSEN

    Für die Tätigkeit rele­vantes Wissen darf nicht unrecht­mäßig vor­ent­halten, ver­fälscht oder selektiv wei­ter­ge­geben werden. Infor­ma­tionen sind richtig und voll­ständig an andere Bereiche wei­ter­zu­geben, soweit nicht in Aus­nah­me­fällen vor­rangige Inter­essen (zum Bei­spiel Geheim­hal­tungs­pflichten) vor­liegen.

    7. VER­TRAU­LICHKEIT

    Für die Tätigkeit rele­vantes Wissen darf nicht unrecht­mäßig vor­ent­halten, ver­fälscht oder selektiv wei­ter­ge­geben werden. Infor­ma­tionen sind richtig und voll­ständig an andere Bereiche wei­ter­zu­geben, soweit nicht in Aus­nah­me­fällen vor­rangige Inter­essen (zum Bei­spiel Geheim­hal­tungs­pflichten) vor­liegen.

    8. DATEN­SCHUTZ

    Wir halten uns gel­tende Daten­schutz­ge­setze sowie an die bei der VOETS-GRUPPE gel­tenden Regeln zum Schutz der Daten von Beschäf­tigten, Kunden und Lie­fe­ranten oder anderen dritten Per­sonen. Der Schutz von per­so­nen­be­zo­genen Daten ist von beson­derer Bedeutung. Fest­ge­stellte Mängel sind dem Vor­ge­setzten oder dem­zu­stän­digen Daten­schutz­be­auf­tragten unver­züglich mit­zu­teilen.

    9. DOKU­MEN­TATION VON GESCHÄFTS­VOR­FÄLLEN

    Alle Geschäfts­trans­ak­tionen müssen voll­ständig und ein­wandfrei in Über­ein­stimmung mit den gesetz­lichen, den Lieferanten- sowie den darüber hinaus in der VOETS-GRUPPE gel­tenden Vor­schriften doku­men­tiert werden.

    10. STEU­ER­RECHT­LICHE VER­ANT­WORTUNG

    Die VOETS-GRUPPE ver­pflichtet sich, alle steu­er­recht­lichen Vor­schriften ein­zu­halten, wichtige Infor­ma­tionen nicht zu ver­bergen, die Beglei­chung von Steuern nicht illegal zu umgehen oder sich unzu­lässige Steu­er­vor­teile zu ver­schaffen.

    11. GELD­WÄSCHE

    Die VOETS-GRUPPE nimmt weder aktiv noch passiv an Geld­wäsche teil. Alle Mit­ar­beiter sind dazu auf­ge­fordert, wachsam zu sein, wenn es bei natür­lichen oder juris­ti­schen Per­sonen, mit denen ein Vertrag abge­schlossen werden soll, Zweifel an deren Inte­grität gibt.

    12. UMGANG MIT UNTER­NEH­MENS­EI­GENTUM UND ‑VER­MÖGEN

    Alle Mit­ar­beiter haben die Pflicht, mit dem Eigentum und dem Ver­mögen des Unter­nehmens zweck­mäßig, sparsam und in jeder Hin­sicht ver­ant­wortlich umzu­gehen. Kein Mit­ar­beiter darf Wirt­schafts­güter oder Dienst­leis­tungen des Unter­nehmens in unzu­läs­siger Weise privat nutzen.

    13. ACHTUNG DER MEN­SCHEN­WÜRDE

    Die VOETS-GRUPPE respek­tiert die Würde des Men­schen und setzt sich für die Ein­haltung und den Schutz der Men­schen­rechte ein. Jeder Mit­ar­beiter ist ver­pflichtet, für die Ein­haltung dieser all­ge­mein­gül­tigen Grund­rechte Sorge zu tragen.c

    14. ABLEHNUNG VON KIN­DER­ARBEIT

    Kin­der­arbeit sowie jeg­liche Aus­beutung von Kindern und Jugend­lichen werden von der VOETS-GRUPPE nicht tole­riert. Das Min­dest­alter für die Zulassung zur Beschäf­tigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schul­pflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren.

    15. ABLEHNUNG VON ZWANGS­ARBEIT

    Alle Formen von Zwangs­arbeit lehnt die VOETS-GRUPPE ab. Kein Mit­ar­beiter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Ein­schüch­terung zur Beschäf­tigung gezwungen werden. Mit­ar­beiter sind nur zu beschäf­tigen, wenn sie sich frei­willig für die Beschäf­tigung zur Ver­fügung gestellt haben.

    16. CHAN­CEN­GLEICHHEIT UND VERBOT DIS­KRI­MI­NIERUNG
    In der Vielfalt der Mit­ar­beiter liegt hohes Potenzial. Daher beschäftigt die VOETS-GRUPPE aus Über­zeugung Mit­ar­beiter mit unter­schied­licher Her­kunft und Erfahrung. Alle Mit­ar­beiter sind dazu auf­ge­rufen, eine Atmo­sphäre respekt­vollen Mit­ein­anders zu schaffen und Dis­kri­mi­nie­rungen aus Gründen der Rasse oder wegen der eth­ni­schen Her­kunft, der Natio­na­lität, des Geschlechts, der Religion oder Welt­an­schauung, einer Behin­derung, des Alters oder der sexu­ellen Iden­tität ent­schieden ent­ge­gen­zu­treten.
    17. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
    Alle Mit­ar­beiter haben für ein sicheres und gesundes Arbeits­umfeld Sorge zu tragen. Die strikte Ein­haltung der Gesetze und Rege­lungen sowie unserer Sicher­heits­vor­schriften ist unver­zichtbare Vor­aus­setzung. Die Mit­ar­beiter sind ver­pflichtet, Ver­let­zungen dieser Grund­sätze umgehend den zustän­digen Stellen im Unter­nehmen zu melden. Etwaige Miss­stände sind unver­züglich abzu­stellen.
    18. UMWELT­SCHUTZ
    Alle Mit­ar­beiter haben dem Ent­stehen schäd­licher Umwelt­ein­wir­kungen bei der Erfüllung unserer Auf­gaben durch ver­mei­dende und ver­min­dernde Maß­nahmen im Sinne eines nach­hal­tigen Wirt­schaftens vor­zu­beugen und sorgsam mit natür­lichen Res­sourcen umzu­gehen. Alle dies­be­züg­lichen gesetz­lichen und behörd­lichen Vor­gaben sind strikt ein­zu­halten. Ver­ur­sachte Umwelt­schäden sind umgehend den zustän­digen Stellen im Unter­nehmen zu melden.
    19. UMSETZUNG UND VER­ANT­WORT­LICHKEIT

    Diese Grund­sätze bilden einen Kern­be­stand unserer Unter­neh­mens­kultur. Die grup­pen­weite Ein­haltung dieser Grund­sätze ist unver­zichtbar – jeder Mit­ar­beiter ist dafür ver­ant­wortlich. Alle Mit­ar­beiter sind ver­pflichtet, sich über den Code of Conduct VOETS-GRUPPE zu infor­mieren. Eine besondere Ver­ant­wortung tragen die Füh­rungs­kräfte. Die Vor­ge­setzten sind gehalten, ihren Mit­ar­beitern die Bedeutung und die Inhalte dieses VOETS-GRUPPE Code of Conduct zu ver­mitteln, vor­zu­leben und sie bei seiner Umsetzung zu unter­stützen. Sie sind die Vor­bilder und dafür ver­ant­wortlich, dass ihre Mit­ar­beiter die Grund­sätze befolgen. Dies soll die Spiel­räume der Mit­ar­beiter zu eigen­ver­ant­wort­lichem Handeln im zuläs­sigen Rahmen nicht ein­schränken.

     

    Soweit Mit­ar­beiter im Ein­zelfall davon aus­gehen müssen, dass es zu einer Straftat oder einer Miss­achtung der hier im VOETS-GRUPPE Code of Conduct beschrie­benen Regeln gekommen ist, ist der jeweilige Mit­ar­beiter ver­pflichtet, unver­züglich seinen Vor­ge­setzten, die Hin­w­eis­hotline oder die Com­pliance Orga­ni­sation zu infor­mieren. Keinem Mit­ar­beiter darf aus der Ein­haltung von Recht, Gesetz und den Vor­gaben dieser Ver­hal­tens­richt­linie ein Nachteil im Unter­nehmen erwachsen.

    KONTAKT ZUR COMPLIANCE-ORGANISATION

    Compliance-Officer: Jörg Kolle (Geschäfts­führer)

    Hin­weis­geber

    Geset­zes­kon­formes und integres Ver­halten schützt unser Unter­nehmen, unsere Mit­ar­beiter und unsere Geschäftspartner*innen vor Repu­ta­ti­ons­schäden. Die Ein­haltung von Gesetzen, internen Vor­gaben und Regeln, Richt­linien (Com­pliance) unserer Stake­holder und Geschäfts­partner haben daher bei der Voets Gruppe höchste Prio­rität.

     

    Über das Hin­weis­ge­ber­mel­de­system können Sie uns kon­krete Anhalts­punkte auf Fehl­ver­halten unserer Mit­ar­beiter geben. Dazu zählen zum Bei­spiel Ver­stöße gegen Ver­hal­tens­grund­sätze oder das Kar­tell­recht, Kor­ruption, Dieb­stahl, Dis­kri­mi­nierung oder Mobbing. Die Berück­sich­tigung der Anony­mität und Ver­trau­lichkeit sind für uns oberste Prio­rität und im Mel­de­system ver­ankert. Um die Hin­weise best­möglich bear­beiten zu können sollten die fol­genden Fragen beant­wortet werden:

    • Wer? –  Wer ist betroffen?
    • Was? – Was ist pas­siert?
    • Wann? – Wann ist der Vorfall pas­siert?
    • Wie? – Wie ist der Vorfall pas­siert, (Bsp.: Häu­figkeit)?
    • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

     

    Mel­de­kanäle:
    Post: z.Hd. Com­pliance, Voets Auto­mo­bil­holding GmbH, Theodor-Heuss-Str. 1, 38122 Braunschweig
    Per­sönlich: Jörg Kolle – Com­pliance, Theodor-Heuss-Str. 1; Tel.: +49 531 – 2827-101
    E‑Mail: compliance@voets-gruppe.de

    Terminbuchung AUTOHAUS HOLZBERG